- CPP Kunststoffpaletten sind nicht von Einfuhrbeschränkungen der IPPC-ISPM15 betroffen. Damit ist eine spezielle Behandlungen zur Schädlingsbekämpfung nicht notwendig.
- Der Export unserer CPP Kunststoffpaletten ist in alle Länder der Welt möglich.
- Bürokratischer und Kennzeichnungs-Aufwand entfallen. Es sind keine ISPM15-konformen Behandlungen und Markierungen oder amtliche Pflanzengesundheitszeugnisse notwendig.
- Das geringe Eigengewicht unserer Exportpaletten führt zu geringeren Transportkosten. Besonders in der Luftfracht ein wichtiger Faktor.







